Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Der Landesvorstand wird beauftragt, eine Änderung des Kommunalwahlgesetz Sachsen, Sächs. GV Bl. S298 FSn-Nr.: 233-1, § 6b-Unterstützungsunterschriften, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zeitnah anzustreben.

Folgende Änderungen sind anzustreben:

In (1) Streichung, dass die elektronische Form bei Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen ist. „Unterstütungsunterschriften sollen ausdrücklich auch in elektronischer Form möglich sein. Weiterhin sollen Unterstützungsunterschriften künftig auch auf definierten Listen, welchen von den Einwohnermeldeämtern geprüft werden können, möglich sein.“

In (3): Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags

1. im Sächsischen Landtag vertreten ist oder

2. dem jeweiligen Kreistag vertreten ist oder

3. seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde vertreten oder

4. im Deutschen Bundestag vertreten ist.