Radikale Fitnesskur für den Freistaat - 10 Forderungen für weniger Staat und mehr Freiheit
Der Landesparteitag möge beschließen:
Als FDP Sachsen rufen wir zu einem radikalen Umdenken auf. Der Freistaat braucht eine Fitnesskur. Strukturen im Freistaat müssen neu gedacht werden.
Bisher sind die Strukturen im Freistaat aufgebläht. Er verzettelt sich in seinen Aufgaben und kommt seit Jahrzehnten im Bürokratieabbau nicht voran. Statt Wachstum des Verwaltungsapparats brauchen wir Mut zum Schrumpfen, Mut zur Disruption und Mut zu Reformen. Statt Gleichmacherei brauchen wir Leistungsanreize in der Verwaltung.
Als FDP Sachsen fordern wir die Staatsregierung auf, folgende 10 Maßnahmen für einen schlanken Freistaat umzusetzen:
1. Ministerien reduzieren – von 10 auf 7
Sachsen verfügt derzeit über 10 Ministerien inklusive Staatskanzlei. Diese Vielzahl führt zu Überschneidungen, Doppelstrukturen und langwierigen Abstimmungsprozessen.
Wir fordern eine Reduzierung auf höchstens sieben Ministerien durch Zusammenlegung von Zuständigkeiten mit dem Ziel, mindestens 30 % weniger Führungsstrukturen und 25 % weniger Leitungsstellen in der Verwaltung zu erlangen.
Folgende Ministerien verbleiben:
- Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Umwelt& Landwirtschaft
- Inneres &Regionalentwicklung
- Justiz& Europa
- Bildung, Wissenschaft, Kultur & Tourismus
- Soziales & Integration
- Finanzen
- Staatskanzlei
2. Think Big - Verwaltungsreform ohne Denkverbote
Die Landkreise stehen vor enormen Herausforderungen und haben wenig Gestaltungsmöglichkeiten. Die Staatsregierung muss daher den Verbleib der Struktur der Landkreise in ihrer jetzigen Form inklusive der Kompetenzzuweisungen überprüfen und einen Reformvorschlag auf den Weg bringen.
3. Konsequente Umsetzung „One in, two out“ und Regulierungsbefristung
Für jede neue Vorschrift müssen zwei bestehende abgeschafft werden. Jede Regelung erhält automatisch eine Befristung („Sunset Clause“) von drei Jahren. Ohne erneuten Beschluss erlischt sie.
4. 33 % weniger Landesbedienstete bis 2035
Die Zahl der Beschäftigten in der Landesverwaltung ist bis 2035 ist um ein Drittel zu reduzieren. Routineaufgaben werden automatisiert, Doppelzuständigkeiten abgebaut und nicht-hoheitliche Tätigkeiten ausgelagert. Die demographische Entwicklung des Personals wird einbezogen. Verbeamtung findet nur noch in Kernfunktionen mit sicherheits- oder rechtsstaatlicher Verantwortung statt.
5. Digitalisierung first – Papierakten second
Digitalisierung ersetzt Bürokratie. Alle Standardverfahren (z. B. Führungszeugnisse, Zulassungen, Gewerbeanmeldungen) sind künftig vollautomatisch digital abzuwickeln. Es braucht eine einheitliche Verwaltungsplattform für alle Landes- und Kommunalbehörden.
6. Genehmigungsfiktion: Wer schweigt, stimmt zu
Gesetzliche Genehmigungsfiktionen sind, wo möglich, einzuführen: Wenn eine Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Das gilt insbesondere für Bau-, Gewerbe- und Förderanträge. Behördliche Untätigkeit darf keine Sanktion für Bürger oder Unternehmen sein.
7. Nullrunde für neue Behörden und Ämter
Keine neuen Behörden, Anstalten, Agenturen oder Stabsstellen. Neue Aufgaben dürfen nur durch Umverteilung bestehender Ressourcen geschaffen werden. Ein neues Amt darf nur entstehen, wenn ein anderes geschlossen wird.
8. Privatisierung, wo der Staat überflüssig ist
Der Freistaat zieht sich aus nicht-hoheitlichen Aufgaben zurück.Landesbeteiligungen werden - wo möglich - privatisiert oder abgewickelt.
9. Bürgerbeteiligung gegen Bürokratie
Ein digitales Beteiligungsinstrument („Bürokratie-Ticker“) ermöglicht es Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, Vorschriften zur Abschaffung vorzuschlagen. Die zehn meistgenannten Regeln werden jährlich im Landtag auf Streichung geprüft. Der Sächsische Normenkontrollrat ist weiter zu stärken.
10. Leistung muss sich lohnen – auch im Dienst des Staates
Die Streichung von Leistungsprämien in Verwaltung und Justiz war ein Fehler und muss rückgängig gemacht werden. Leistung, Innovation und Effizienz sollen wieder belohnt werden.
Dies umfasst :
- Wiedereinführung von Leistungsprämien und Erfolgsboni;
- Einführung messbarer Leistungsziele für Verwaltung und Justiz;
- Förderung einer Kultur des Wettbewerbs und der Eigenverantwortung im öffentlichen Dienst.