Pressemitteilung der FDP Mittelsachsen: Philipp Hartewig schließt sich Verfassungsbeschwerde gegen Sondervermögen an
FDP Mittelsachsen: Ehemaliger Bundestagsabgeordneter Hartewig schließt sich Verfassungsbeschwerde gegen Sondervermögen an
In der vergangenen Woche reichten 23 ehemalige Bundestagsabgeordnete der FDP rund um den Haushalts- und Rechtspolitiker Dr. Thorsten Lieb Verfassungsbeschwerde gegen das Sondervermögen (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) vom 22. März 2025 (BGBl. 2025 I r. 94 vom 24.03.2025)) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Unter den Beschwerdeführern ist auch der ehemalige mittelsächsische Bundestagsabgeordnete sowie stellvertretende Kreisvorsitzende der FDP Mittelsachsen, Philipp Hartewig.
Hartewig erklärt zur Verfassungsbeschwerde: „Als letzte Kämpfer für solide Staatsfinanzen sowie überzeugte Anhänger unseres Rechtsstaates nutzen wir auch außerhalb des Parlaments alle Werkzeuge, um die rechtswidrige und verantwortungslose Schuldenpraxis der schwarz-roten Koalition einer Überprüfung zuzuführen.
Das vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Klimaschutzurteils entwickelte Verfassungsprinzip der intertemporalen Freiheitssicherung ist - unabhängig davon, wie man die damalige Herleitung bewertet - auf den hier vorliegenden Fall der erheblichen, dammbruchartigen Schuldenermächtigung anwendbar. Die Grundgesetzänderung ermöglicht eine erhebliche einseitige Verlagerung von Haushaltslasten in die Zukunft - sowohl mit Blick auf die Verschuldung selbst als auch die daraus resultierenden Zinslasten. Es war und ist ein Frontalangriff auf die Handlungsfähigkeit künftiger Generationen. Das im Grundgesetz angelegte intertemporale Freiheitsrecht, welches unserer Auffassung nach auch die finanzielle Nachhaltigkeit umfasst, wurde faktisch der Höhe nach vollständig ausgehebelt. Mit dem sog. „Infrastruktur-Sondervermögen“ entstehen faktisch Ewigkeitsschulden – denn Artikel 143h Absatz 1 Satz 3 .schließt ausdrücklich die Notwendigkeit eines Tilgungsplans aus
Die aktuellen Gutachten zum ersten Jahresabschluss zur Verwendung des Sondervermögens bestätigen sämtliche Befürchtungen der Freien Demokraten: Die Schuldenorgie soll als Alibi für mangelnden Willen für eine überfällige Haushaltskonsolidierung dienen und wird insbesondere für ohnehin geplante Projekte genutzt.“
Seit dem 29. Januar 2026 liegen der vorläufige Abschluss von Bundeshaushalt, Klima- und Transformationsfonds („KTF“) sowie das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität („SVIK“) für das Jahr 2025 vor. Danach wurden die Mittel des „Sondervermögens“ in erheblichem Umfang zweckentfremdet. Nach Untersuchungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft wurden 86 % des Sondervermögens im Jahr 2025 zweckentfremdet. Das ifo Institut spricht in einer ausführlichen Studie von „mindestens 75 % Zweckentfremdung“ bei den aufgewendeten Mitteln (vgl. https://www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/tobias-hentze-86-prozent-des-sondervermoegens-zweckentfremdet.html). Parallel läuft derzeit noch ein Organstreitverfahren insbesondere mit Blick auf das fragwürdige Gesetzgebungsverfahren einiger ehemaliger FDP Abgeordneter (Az. 2 BvE 12/25), welches diese bereits als Abgeordnete eröffnet hatten.